Verbandsklage gegen die illegale Meta-Überwachung

Instagram- und Facebook-Nutzer: Meta spioniert Sie aus. Fordern Sie Unterlassung und 5.000 Euro Schadensersatz!

Verbandsklage: Wie funktioniert sie, warum ist sie kostenfrei? 

Der gemeinnützige Verbraucherschutzverein (VSV) tritt stellvertretend als Kläger für alle betroffenen Verbraucher auf und hat eine Verbandsklage (umgangssprachlich Sammelklage) vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen: 11 VKl 1/25) eingereicht.  

Beim Bundesamt der Justiz wird ein Klageregister eröffnet, in dem sich alle Verbraucher kostenlos anmelden können.  

Das Verfahren führt die spezialisierte Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin, die sämtliche von Stiftung Warentest aufgeführten Urteile erstritten hat. 

Durch die Anmeldung werden Sie selbst nicht Beteiligter des Klageverfahrens. Auf Sie kommen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten zu.   

Die Finanzierung des Verfahrens und Ihrer anwaltlichen Beratung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Dadurch entstehen dem einzelnen Verbraucher keine Kosten. Im Erfolgsfall erhält Padronus einen Anteil in Höhe von 9,5% des Ihnen zugesprochenen Betrags (mehr dazu in den FAQ). 

Wer kann mitmachen? 

Sie können der Verbandsklage gegen Meta beitreten, wenn Sie 

  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und 
  • Instagram- und/oder Facebook-Nutzer sind  

Meta wird verklagt auf Auskunft und Löschung ihrer illegal gesammelten Daten, Unterlassung und zudem pro Nutzer auf einen Schadenersatz von 

  •  5.000 Euro für volljährige Nutzer   
  • 10.000 Euro für minderjährige Nutzer    

Sie können 

  • die Anmeldung zur Verbandsklage in die Wege leiten und  
  • erhalten eine kostenfreie anwaltliche Beratung (ausschließlich per E-Mail) zur richtigen Verhaltensweise gegenüber Meta 

Handeln Sie jetzt!

Melden Sie sich hier einfach kostenfrei und ohne Risiko bei der Verbandsklage gegen die illegale Meta-Überwachung an!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)